Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen,

Flugvermittlung und einzelne Reiseleistungen der Nautico Touristik

1. Vertragsgegenstand

Nautico Touristik vermittelt Reisen und einzelne Reiseleistungen, sofern Nautico Touristik mit der Vermittlung beauftragt wird.

Nautico Touristik ist nicht Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger.

2. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger gegenüber dem Anmelder zustande. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger an das darin enthaltene neue Angebot für die Dauer einer Option von ca. 3 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt mit diesem Inhalt zustande, wenn der Reiseanmelder dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger die Annahme erklärt oder durch Zahlung des Reisepreises seine stillschweigende Zustimmung erteilt.

Bei kurzfristigen Reisebuchungen, wie Sonderangebote oder Last Minute Angebote, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn gebucht werden, entfällt die Optionsfrist.

3. Bezahlung

Der Kunde zahlt lt. Reisebestätigung / Rechnung direkt an den Reiseveranstalter oder an die Nautico Touristik. Nautico Touristik ist vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger zum Inkasso bei den von Nautico Touristik vermittelten Reisen und Leistungen ermächtigt.

Nach der Zustellung der Reisebestätigung / Rechnung ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung an den Reiseveranstalter, Leistungsträger oder an Nautico Touristik zu erbringen. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach den Reisebedingungen des Veranstalters oder Leistungsträgers die in den jeweiligen Reisebedingungen genannt werden. Sofern ein Sicherungsschein auszustellen ist, ist die Anzahlung nicht vor Übergabe des Sicherungsscheins fällig.

Eine verspätete Anzahlung kann eine Stornierung der Reise und damit die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Storno- oder Bearbeitungsgebühr nach sich ziehen.

Die Zahlung des Restpreises erfolgt direkt an den Reisever-anstalter, Leistungsträger oder an Nautico Touristik unmittelbar bei Aushändigung oder vor Übersendung der vollständigen Reiseunterlagen, spätestens aber 3 Wochen vor Reiseantritt.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung des zurzeit gültigen Reisekatalogs des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Es gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Nautico Touristik ist als Vermittler verpflichtet, den Kunden über Preis- oder Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies nicht direkt durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger geschieht. Die Wirksamkeit der Preis- oder Leistungsänderung richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Die von Nautico Touristik mitgeteilten Preise, insbesondere Flugpreise, sind daher vor erteilter Buchungs-bestätigung nicht verbindlich.

6. Tauchen

Teilnahmevoraussetzung für die Tauchpakete ist CMAS* oder Open Water Brevet sowie ausreichende Erfahrung zum eigenverantwortlichen Tauchen mit Tauchpartner.

Ein Tauchsportäztliches Attest ist zwingend erforderlich.

Die Teilnahme an Tauchkreuzfahrten setzt taucherische Erfahrung voraus.

 

Lokale Gebühren ( wie Nationalpark, Dekokammer etc. ) sind generell vor Ort zu zahlen.

Vorausgebuchte Tauchpakete sind personengebunden. Sollte ein Tauchpaket nach Reisebeginn nicht in Anspruch genommen werden, ist eine Erstattung lediglich im Krankheitsfall möglich oder wenn die Wetterbedingungen Tauchgänge unmöglich machen. Wir benötigen in beiden Fällen die schriftliche Bestätigung der Tauchbasis.

Sollten Sie ein vorgebuchtes Tauchprogramm aufgrund gesundheitlicher Probleme nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen können, so lassen Sie sich bitte unbedingt von Seiten der Tauchbasis schriftlich bestätigen, dass das nicht abgetauchte Programm aufgrund vorzeitigen Abbruchs von der jeweiligen Basis an die Nautico Touristik erstattet wird. Nur bei Vorlage genau dieser entsprechenden Bestätigung ist eine Erstattung von unserer Seite möglich!! Bitte beachten Sie auch, dass Ansprüche in dieser Hinsicht bis spätestens 4 Wochen nach Rückreise bei Nautico Touristik geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

Das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Reisevertrag, zur Umbuchung und zur Stellung von Ersatzpersonen richtet sich

ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw.

Leistungsträger und muss schriftlich durch den Kunden erfolgen.

8. Hinweise

Hinweise auf die im Reiseland geltenden Ausweis-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind allein vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu erbringen, die sich in der Regel aus den Reisebeschreibungen, Prospekten und Reiseunterlagen ergeben. Ergänzend dazu verpflichtet sich die Nautico Touristik, die erforderlichen Hinweise in dem Nautico Touristik möglichen Umfang und ohne Gewährleistung oder Haftungsanspruch gegen Nautico Touristik, zu erteilen.

Die Reiseunterlagen werden auf Wunsch versandt. Die Verlustgefahr trägt der Kunde.

9. Versicherungen

Nautico Touristik ist verpflichtet, den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen.

Nautico Touristik empfiehlt bei einer Auslandsreise den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung mit Kostenübernahme eines Rücktransports (gesetzliche Krankenversicherung in der Bundesrepublik erstatten diese Kosten nicht).

10. Gewährleistung und Haftung

Nautico Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen aus dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter, Leistungsträger und Fluggesellschaft, da Nautico Touristik diese als Fremdleistung lediglich vermittelt. Nautico Touristik haftet insbesondere nicht dafür, dass der Reisevertrag zustande kommt.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche aus der Reise sind direkt beim Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen und andere rechtswahrende Erklärungen.

Nautico Touristik haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung in Zusammenhang mit der Reisebuchung im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Die Haftung ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden durch Nautico Touristik nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde und die Haftung auf einem deliktischen Tatbestand beruht. Dies gilt auch für vorvertragliche Nebenpflichten.

11. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vermittlungsvertrages im ganzen nicht beeinträchtigt.

Der Gerichtsstand für Klagen gegen Nautico Touristik ist 50127 Bergheim.